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BFH, 10.05.1974 - VI R 140/72 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Vorwegabzug - Sonderausgaben - Gesetzliche Rentenversicherung der Angestellten - Kürzung - Altersruhegeld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG (1969) § 10 Abs. 3 Nr. 2 lit. d
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 113, 18
- DB 1974, 2089
- BStBl II 1974, 672
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 10.05.1974 - VI R 142/71
Vorwegabzug - Sonderausgaben - Angestelltenversicherung - Arbeitgeberbetrag - …
Auszug aus BFH, 10.05.1974 - VI R 140/72
Demgemäß hat der Senat in dem Urteil vom 10. Mai 1974 VI R 142/71 (BStBl II 1974, 634) dahin entschieden, daß der Vorwegabzug auch dann um die Arbeitgeberbeiträge zu kürzen ist, wenn diese für einen nach § 6 AVG versicherungsfreien Arbeitnehmer nach § 113 AVG entrichtet werden mußten, der bereits das 65. Lebensjahr erreicht hatte und Altersruhegeld bezieht.
- BFH, 29.11.1989 - X R 183/87
Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG bei …
Die Berufsunfähigkeitsrente hätte auch nach Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze weitergezahlt werden müssen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Mai 1974 VI R 140/72, BFHE 113, 18, BStBl II 1974, 672). - BFH, 17.02.1987 - IX R 3/83
Sonderausgabenhöchstbetrag - Versicherungsbeiträge - Kürzung - …
Mit der vom FG wegen grundsätzlicher Bedeutung und Abweichung von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Mai 1974 VI R 142/71 (BFHE 113, 14, BStBl II 1974, 634) und VI R 140/72 (BFHE 113, 18, BStBl II 1974, 672) zugelassenen Revision rügt das FA Verletzung des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a EStG. - FG Köln, 09.11.2001 - 7 K 7206/97
Kürzung des Vorwegabzugs
a) Mit der Rechtsprechung des BFH geht der erkennende Senat davon aus, dass zum Erwerb eines Anwartschaftsrechts auf eine Altersversorgung bereits die nicht nach dem freien Belieben des Arbeitgebers entziehbare Zusage einer Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit vor Erreichen einer bestimmten Altersgrenze ausreicht und es nicht erforderlich ist, dass zusätzlich noch Rechte auf eine reguläre Altersrente erworben werden (BFH-Urteile vom 10. Mai 1974 VI R 140/72, BFHE 113, 18 , BStBl II 1974, 672 , vom 29. November 1989 X R 183/87, BFHE 159, 80, BStBl II 1990, 218 und zuletzt vom 27. Oktober 1998 X R 191/96, BFH/NV 1999, 608 ).